Impressumspflicht für Webseiten

Illustration: Impressumspflicht für Webseiten

Kurz & Knapp

Die Impressumspflicht gilt für alle Webseitenbetreiber, die einen geschäftlichen Zweck verfolgen.

Private Seiten, die nur an Familie und Freunde gerichtet sind, benötigen kein Impressum – es sei denn, sie schalten Werbung.

Ein Impressum muss leicht auffindbar sein und bestimmte Informationen wie Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten enthalten.
Bestimmte Berufsgruppen müssen zusätzlich ihre Aufsichtsbehörde und Berufskammer angeben.

Wer benötigt ein Impressum?

  • Geschäftliche Webseiten: Alle Webseiten, die einen geschäftlichen Zweck verfolgen, fallen unter die Impressumspflicht.
  • Private Webseiten: Privat genutzte Seiten, die sich ausschließlich an Familie und Freunde richten, benötigen kein Impressum.
    Achtung: Schalten Sie jedoch Werbung auf Ihrer privaten Seite, die Einnahmen generiert, kann eine Impressumspflicht bestehen.
  • Vereine und Bürgerinitiativen: Auch diese Gruppen benötigen ein Impressum, sofern sie eine Webseite betreiben.

Vorgaben für Webseiten in Deutschland

Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum den gesetzlich geforderten Mindestinhalt aufweist.
In Deutschland muss das Impressum von jeder Unterseite Ihrer Website nach spätestens zwei Klicks erreichbar sein und folgende Informationen beinhalten:

  • Name: Bei natürlichen Personen Vor- und Nachname. Bei juristischen Personen der Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten.
  • Rechtsform: Bei juristischen Personen die Angabe der Rechtsform (z.B. GmbH, AG).
  • Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
  • Kontaktmöglichkeiten: Mindestens zwei Kontaktmöglichkeiten, eine elektronische (z.B. E-Mail-Adresse) und eine nicht-elektronische (z.B. Telefonnummer).
  • Steuernummern: Falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer.
  • Registereintrag: Soweit vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.

Spezielle Anforderungen für bestimmte Berufsgruppen

Bestimmte Berufsgruppen müssen zusätzlich spezielle Angaben im Impressum machen:

  • Berufsgruppen wie Makler, Versicherungen oder Gastronomiebetriebe: Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  • Reglementierte Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare): Angabe der zuständigen Kammer sowie der Berufsbezeichnung.

Warum ist das Impressum so wichtig?

Die Impressumspflicht hat nicht nur rechtliche Relevanz, sondern auch eine hohe Bedeutung für die Glaubwürdigkeit und Seriosität einer Webseite. Ein vollständiges und korrektes Impressum zeigt den Nutzern, dass der Betreiber transparent agiert und für seine Inhalte verantwortlich ist. Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum kann dagegen das Vertrauen der Nutzer schädigen und zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, kann dies Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen. Besonders für Unternehmen, die ihre Dienstleistungen oder Produkte online anbieten, ist ein vollständiges Impressum ein absolutes Muss, um rechtlich abgesichert zu sein. Es schützt sowohl den Betreiber als auch die Nutzer vor möglichen Streitigkeiten.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die Impressumspflicht

Webseitenbetreiber, die gegen die Impressumspflicht verstoßen, müssen mit ernsten rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum kann dazu führen, dass eine Abmahnung ausgesprochen wird. Abmahnungen sind in der Regel mit Kosten verbunden, da der Betreiber nicht nur die Abmahnkosten zahlen muss, sondern auch verpflichtet ist, das Impressum korrekt anzupassen. In einigen Fällen können auch Bußgelder verhängt werden.

Für Unternehmen, die ihre Dienstleistungen oder Produkte über das Internet anbieten, kann das Fehlen eines Impressums auch zu einem Vertrauensverlust führen. Nutzer, die keine klaren Kontaktmöglichkeiten oder rechtlichen Informationen finden, können misstrauisch werden und sich möglicherweise gegen den Anbieter entscheiden.