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Impressumspflicht für Webseiten

Illustration: Impressumspflicht für Webseiten

Kurz & Knapp

Die Impressumspflicht gilt für alle Webseitenbetreiber, die einen geschäftlichen Zweck verfolgen.

Private Seiten, die nur an Familie und Freunde gerichtet sind, benötigen kein Impressum – es sei denn, sie schalten Werbung.

Ein Impressum muss leicht auffindbar sein und bestimmte Informationen wie Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten enthalten.
Bestimmte Berufsgruppen müssen zusätzlich ihre Aufsichtsbehörde und Berufskammer angeben.

Wer benötigt ein Impressum?

  • Geschäftliche Webseiten: Alle Webseiten, die einen geschäftlichen Zweck verfolgen, fallen unter die Impressumspflicht.
  • Private Webseiten: Privat genutzte Seiten, die sich ausschließlich an Familie und Freunde richten, benötigen kein Impressum.
    Achtung: Schalten Sie jedoch Werbung auf Ihrer privaten Seite, die Einnahmen generiert, kann eine Impressumspflicht bestehen.
  • Vereine und Bürgerinitiativen: Auch diese Gruppen benötigen ein Impressum, sofern sie eine Webseite betreiben.

Vorgaben für Webseiten in Deutschland

Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum den gesetzlich geforderten Mindestinhalt aufweist.
In Deutschland muss das Impressum von jeder Unterseite Ihrer Website nach spätestens zwei Klicks erreichbar sein und folgende Informationen beinhalten:

  • Name: Bei natürlichen Personen Vor- und Nachname. Bei juristischen Personen der Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten.
  • Rechtsform: Bei juristischen Personen die Angabe der Rechtsform (z.B. GmbH, AG).
  • Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
  • Kontaktmöglichkeiten: Mindestens zwei Kontaktmöglichkeiten, eine elektronische (z.B. E-Mail-Adresse) und eine nicht-elektronische (z.B. Telefonnummer).
  • Steuernummern: Falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer.
  • Registereintrag: Soweit vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.

Spezielle Anforderungen für bestimmte Berufsgruppen

Bestimmte Berufsgruppen müssen zusätzlich spezielle Angaben im Impressum machen:

  • Berufsgruppen wie Makler, Versicherungen oder Gastronomiebetriebe: Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  • Reglementierte Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare): Angabe der zuständigen Kammer sowie der Berufsbezeichnung.